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   BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20   

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https://dejure.org/2022,26909
BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20 (https://dejure.org/2022,26909)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20 (https://dejure.org/2022,26909)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2022 - 1 BvR 2143/20 (https://dejure.org/2022,26909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung im bayerischen Popularklageverfahren wegen Subsidiaritätsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO, Art 5 Abs 1 VwGOAG BY 1992
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität unzulässig, wenn Möglichkeit eines verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens nicht genutzt wurde

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität unzulässig, wenn Möglichkeit eines verwaltungsgerichlichen Normenkontrollverfahrens nicht genutzt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität unzulässig; wenn Möglichkeit eines verwaltungsgerichlichen Normenkontrollverfahrens nicht genutzt wurde

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer untergesetzlichen Norm wegen Subsidiarität unzulässig, wenn Möglichkeit eines verwaltungsgerichlichen Normenkontrollverfahrens nicht genutzt wurde

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erfolglose Eilentscheidung im bayerischen Popularklageverfahren - und keine Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Sie setzen sich in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht damit auseinander, dass ihnen neben der Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die angegriffenen Regelungen des bayerischen Landesrechts der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten durch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit Art. 5 Satz 1 AGVwGO Bayern in der bis 30. April 2022 geltenden Fassung und entsprechender Eilrechtsschutz gemäß § 47 Abs. 6 VwGO offenstand (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).

    Sie konnten - wie dargelegt - hier im fachgerichtlichen Verfahren insbesondere Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO erlangen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 24.04.2020 - 1 BvR 900/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes war ihnen auch nicht im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Sie setzen sich in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht damit auseinander, dass ihnen neben der Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die angegriffenen Regelungen des bayerischen Landesrechts der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten durch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit Art. 5 Satz 1 AGVwGO Bayern in der bis 30. April 2022 geltenden Fassung und entsprechender Eilrechtsschutz gemäß § 47 Abs. 6 VwGO offenstand (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Dabei erlangten die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags umso größere Bedeutung für die Entscheidung im Eilverfahren, je kürzer die Geltungsdauer der in der Hauptsache angegriffenen Normen befristet und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Entscheidung über den Normenkontrollantrag noch vor Außerkrafttreten der Normen ergehen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.2933 -, Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Im Übrigen bleibt dieses Verfahren unberührt, sodass darin die Verordnung auf ihre Vereinbarkeit mit sonstigem Landesrecht und - worauf es hier ankommt - mit Bundesrecht unter Einschluss des Bundesverfassungsrechts überprüft werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20
    Dieser Grundsatz verlangt, dass alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 , 134, 106 ; stRspr).
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